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   OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12   

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https://dejure.org/2012,30584
OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12 (https://dejure.org/2012,30584)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.10.2012 - 2 W 255/12 (https://dejure.org/2012,30584)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 2 W 255/12 (https://dejure.org/2012,30584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 GKG; Nr. 1211 KV GKG
    Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich erst nach Aufhebung des Ersturteils und Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich erst nach Aufhebung des Ersturteils und Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKVerz Nr. 1211
    Ermäßigung der Gerichtskosten bei Abschluss eines Vergleichs nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtskostenermäßigung nach Vergleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Gerichtskostenermäßigung nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 20.07.2004 - 14 W 470/04

    Gebührenherabsetzung wegen Klagerücknahme bei vorherigem Erlass eines

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    1211 KV-GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535, Rn. 16 f.; OLG Koblenz MDR 2005, 119), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231, Rn. 5).

    Dies muss bei der Auslegung mit beachtet werden, wobei sich auf Grund des Ausnahmecharakters des Ermäßigungstatbestands eine weite Auslegung verbietet (OLG Koblenz MDR 2005, 119; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 942, Rn. 8).

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    Für die Nichtanwendung des Ermäßigungstatbestandes der Nr. 1211 KV-GKG spricht auch, dass die Regelung der Prozesswirtschaftlichkeit dienen soll, indem sie dem Gericht die Auseinandersetzung mit dem Sachstand und der Rechtslage erspart und im Gegenzug das entsprechende Verhalten der Prozessparteien durch eine Gebührenermäßigung honoriert (BVerfG NJW 1999, 3550, Rn. 19, Hartmann a. a. O., Nr. 1211 KV-GKG, Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    Etwas anderes gilt auch nicht im Falle der Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren und der Zurückverweisung des Rechtsstreits an das zweitinstanzliche Gericht bei dann nachfolgendem gerichtlichem Vergleich (Meyer GKG/FamGKG, 13. Auflage, § 38, Rn. 2; OLG Nürnberg MDR 2003, 416, Rn. 6 und Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Zimmermann, 2. Auflage, § 37 GKG, Rn. 2 jeweils für die Klagerücknahme bei Aufhebung im Berufungsverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99

    Gerichtskosten nach Erlass eines Zwischenurteils und anschließendem

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    1211 KV-GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535, Rn. 16 f.; OLG Koblenz MDR 2005, 119), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231, Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.;

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    1211 KV-GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535, Rn. 16 f.; OLG Koblenz MDR 2005, 119), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231, Rn. 5).
  • OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 18/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung nach der Neufassung von § 15

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    Dies muss bei der Auslegung mit beachtet werden, wobei sich auf Grund des Ausnahmecharakters des Ermäßigungstatbestands eine weite Auslegung verbietet (OLG Koblenz MDR 2005, 119; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 942, Rn. 8).
  • OLG München, 27.06.1996 - 11 W 1610/96
    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    Damit ist etwa dann kein Raum für eine Ermäßigung, wenn ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO erlassen worden ist und in dem nach Einspruch angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen wird (OLG München MDR 1996, 968, Ls. 1).
  • OLG Hamburg, 13.02.1998 - 8 W 26/98
    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
    Nichts anderes gilt für den Fall, dass das Versäumnisurteil nur den zunächst eingeklagten Anspruch betraf und darin nicht eine spätere Klageerweiterung einbezogen war, die dann ebenfalls Gegenstand der umfassenden gütlichen Einigung der Parteien wird (OLG Hamburg MDR 1998, 623, Ls. 2).
  • LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1005/11

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor Revisionsgericht

    Daher kann der Kostenprivilegierung bei Vergleichsschluss in einem solchen Fall nicht das durch das Revisionsgericht aufgehobene Berufungsurteil entgegengehalten werden ( so auch für die gebührenmäßigende Wirkung u. a. eines Vergleichs nach Zurückverweisung: Hartmann, a. a. O., § 37 Rn 2; a. A. OLG Celle vom 9. Oktober 2012 - 2 W 255/12 - Juris m. w. N. ).
  • OLG Köln, 27.11.2017 - 17 W 208/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren aufgrund Beendigung des Rechtsstreits durch

    Dabei wird nicht danach differenziert, ob durch das vorausgegangene Urteil der Streit ganz erledigt worden ist, oder ob es sich nur um ein Teil-Urteil gehandelt hat (OLG Celle, Beschluss vom 09. Oktober 2012 - 2 W 255/12 -).
  • LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1004/11

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor Revisionsgericht

    Daher kann der Kostenprivilegierung bei Vergleichsschluss in einem solchen Fall nicht das durch das Revisionsgericht aufgehobene Berufungsurteil entgegengehalten werden ( so auch für die gebührenmäßigende Wirkung u. a. eines Vergleichs nach Zurückverweisung: Hartmann, a. a. O., § 37 Rn 2; a. A. OLG Celle vom 9. Oktober 2012 - 2 W 255/12 - Juris m. w. N. ).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 4/18

    Voraussetzungen der Gerichtskostenermäßigung im Falle der Erledigung des

    Auch ein im Rechtsmittelverfahren aufgehobenes Urteil zählt deshalb zu den allgemein einer Ermäßigung entgegenstehenden Urteilen i. S. d. Nr. 1222 S. 1, 2. Hs. KV-GKG (ebenso OLG Celle, 2 W 255/12, Beschluss vom 09. Oktober 2012, juris Rn. 8; OLG Nürnberg MDR 2003, 416).
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